Gerade bei größeren Bauaufträgen ist es üblich, dass Bauunternehmen Abschlagszahlungen verlangen. Dies steht ihnen auch gesetzlich zu (§ 632a BGB). Diese Forderungen sind allerdings an Bedingungen geknüpft: die erbrachte Leistung, für die das Bauunternehmen Geld verlangt, muss in sich abgeschlossen sein. Außerdem wird der Bauherr mit der Zahlung Eigentümer dieser Leistung. Wurde der Bauvertrag gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen, ist die Zahlung der Abschlagsrechnung nach spätestens 18 Tagen fällig.