Vor der Baugenehmigung steht der Bauantrag. Dieser wird nicht vom Bauherrn selbst, sondern von einem Bauvorlageberechtigten, etwa dem Architekten, eingereicht. Baurecht ist allerdings Ländersache. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. So gibt es etwa vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie genehmigungspflichtige und -freie Bauvorhaben.