Nach dem BauGB (§ 1) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in jedem Fall zu berücksichtigen. Nicht immer steht ein gesamtes Gebäude unter Denkmalschutz, sondern beispielsweise nur die Fassade als Teil eines Gebäudeensembles.