Die Fälligkeit bestimmt den Zeitpunkt, wann der Bauherr für die Leistung des Bauunternehmens zahlen muss. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist die Vergütung bei Abnahme zu zahlen (§ 641).
Die Fälligkeit bestimmt den Zeitpunkt, wann der Bauherr für die Leistung des Bauunternehmens zahlen muss. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist die Vergütung bei Abnahme zu zahlen (§ 641).