Wenn Mängel auftreten, hat der Bauherr verschiedene Möglichkeiten, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Bei Verträgen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann er Nacherfüllung verlangen, den Mangel selbst beseitigen und sich seine Kosten ersetzen lassen, vom Vertrag zurücktreten und sich die Vergütung zurückzahlen lassen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz verlangen (§ 634 BGB).