Damit auch noch nach vielen Jahrzehnten klar ist, wem ein Grundstück gehört und mit welchen Rechten und Lasten es verbunden ist, wird ausnahmslos jedes Grundstück in Deutschland in ein Grundbuch eingetragen. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, kann beim Grundbuchamt (Amtsgerichte) in das Grundbuch einsehen.