Wenn nach dem Einzug ins neue Eigenheim Mängel auftreten, so muss der Bauherr diese dem Bauunternehmen beziehungsweise Handwerker anzeigen und ihm damit die Möglichkeit geben, nachzubessern.
Wenn nach dem Einzug ins neue Eigenheim Mängel auftreten, so muss der Bauherr diese dem Bauunternehmen beziehungsweise Handwerker anzeigen und ihm damit die Möglichkeit geben, nachzubessern.