Bei Grundstückskaufverträgen müssen sämtliche Nebenabreden in Schriftform notariell beurkundet werden. Wird diese Form nicht eingehalten, ist der gesamte Kaufvertrag ungültig.
Bei Grundstückskaufverträgen müssen sämtliche Nebenabreden in Schriftform notariell beurkundet werden. Wird diese Form nicht eingehalten, ist der gesamte Kaufvertrag ungültig.