Notarielle Beurkundung

Sämtliche Wohnungs- und Grundstücksverkäufe, Bauträgerverträge oder auch die Bestellung eines Erbbaurechts müssen notariell beurkundet werden. Der Notar ist laut § 17 des Beurkundungsgesetzes verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen und den Sachverhalt zu klären. Er muss die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren.