Abkürzung: PPP. Dies umfasst im Baurecht allgemein die Zusammenarbeit von staatlichen Organen mit privaten Investoren zur Realisierung eines gemeinsamen baulichen Ziels oder Projekts.
Abkürzung: PPP. Dies umfasst im Baurecht allgemein die Zusammenarbeit von staatlichen Organen mit privaten Investoren zur Realisierung eines gemeinsamen baulichen Ziels oder Projekts.