Reine Wohngebiete

Gebiete, die in einem Bebauungsplan als reine Wohngebiete ausgewiesen sind, dienen laut Baunutzungsverordnung (§ 3) dem Wohnen. Demzufolge dürfen dort nur Wohngebäude errichtet werden – dazu zählen auch Alten- und Pflegeheime.