Rücktritt vom Vertrag

Bei erheblichen Mängeln gilt: sowohl von einem Kauf- als auch von einem Bauvertrag kann der Käufer zurücktreten. Zunächst muss er allerdings dem Verkäufer beziehungsweise dem Bauunternehmen die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel einräumen. Wenn dies nicht fruchtet, ist ein Rücktritt möglich. Dabei gibt der Käufer dem Verkäufer das Bauwerk zurück und erhält im Gegenzug sein gezahltes Geld.