Schwarzbau

Wer ohne Genehmigung der Baubehörde ein genehmigungspflichtiges Gebäude baut, geht ein großes Risiko ein. Bekommt die Behörde Wind von dem illegalen Bauwerk, drohen drastische Sanktionen wie hohe Bußgelder oder Baustopp. Auch wenn beispielsweise ein Keller oder ein Dachgeschoss schwarz zu Wohnzwecken ausgebaut wird, kann es Ärger geben – die Behörde kann die Nutzung solch schwarz ausgebauter Räume verbieten. Das größte Risiko, das ein Schwarz-Bauherr allerdings eingeht, ist die Abbruchverfügung.