Teilbaugenehmigung

Ein Baugenehmigungsverfahren kann dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Bauherr aber schon loslegen, bevor die Baugenehmigung erteilt ist. Nämlich dann, wenn eine Teilbaugenehmigung vorliegt. In dieser wird dem Bauherrn gestattet, mit bestimmten Arbeiten, etwa mit dem Ausheben der Baugrube, schon zu beginnen, bevor die eigentliche Baugenehmigung erteilt ist.