Unfallverhütungsvorschriften

Dies sind die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) erlassenen Vorschriften zum Unfall- und Gesundheitsschutz. Unternehmer sind zur Einhaltung verpflichtet. Es handelt sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Bindewirkung.