Verkehrssicherungspflicht

Baustellen bergen Gefahren. Vor diesen Gefahren müssen Dritte, zum Beispiel vorbeilaufende Passanten, geschützt werden. Es ist daher die Pflicht aller am Bau Beteiligten und auch des Bauherren, die Baustelle in einem Zustand zu halten, in dem von der Baustelle keine Gefahren für Dritte ausgehen. Verstoßen die am Bau beteiligten gegen diese Pflicht und es geschieht ein Unfall, so haften sie für den Schaden. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb obligatorisch.