Vertragsstrafe

Vertraglich geregelte Vertragsstrafen sind ein Druckmittel an Unternehmen, damit diese mit ihren Arbeiten ordnungsgemäß und/oder fristgerecht fertig werden. Schafft es der Bauunternehmer beispielsweise nicht, den Termin einzuhalten, muss er für jeden Tag Verspätung einen vereinbarten Promillesatz der Auftragssumme als Vertragsstrafe zahlen.