VOB ist die Abkürzung für „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“. Für den Bauherrn ist vor allem Teil B der VOB relevant. Hierin sind allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen geregelt. Nur wenn ausdrücklich im Bauvertrag eine Anwendung der VOB geregelt ist, ist diese auch gültig. Wurde vorab nichts vereinbart, handelt es sich um einen Werkvertrag gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).