Werkvertrag

Ein Bauvertrag gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch ist immer ein Werkvertrag, sofern nicht die Bestimmungen der VOB ausdrücklich vereinbart werden. Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Bauunternehmer oder Handwerker, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Der Bauherr verpflichtet sich, diese Leistung vertragsgemäß zu bezahlen.