Der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate. Häufig fällt er mit dem jeweiligen Kalenderjahr zusammen. Das ist aber nicht zwingend. Er muss aber exakt angegeben werden. (z. B. „vom 01.04.2003 bis zum 31.03.2004“).
Der Abrechnungszeitraum beträgt grundsätzlich 12 Monate. Häufig fällt er mit dem jeweiligen Kalenderjahr zusammen. Das ist aber nicht zwingend. Er muss aber exakt angegeben werden. (z. B. „vom 01.04.2003 bis zum 31.03.2004“).