Aufrechnung

Grundsätzlich kann der Mieter eigene Forderungen, z. B. Schadensersatz, mit der Mietforderung des Vermieters aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. In den meisten Mietverträgen finden sich allerdings Aufrechnungsverbote oder drastische Einschränkungen. Generelle Aufrechnungsverbote ohne jede Einschränkungen sind unwirksam.