Besuch

Mieter sind berechtigt, Besuche in beliebiger Zahl, Häufigkeit und Dauer zu empfangen, ohne dass dies dem Vermieter gegenüber angezeigt werden muss oder dieser den Besuch etwa erst genehmigen muss. Der Besuch beinhaltet jedoch, im Gegensatz zur Untermiete und der Daueraufnahme, immer eine begrenzte Verweildauer. Höchstgrenzen lassen sich nicht von vornherein bestimmen, sondern hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Immonet.de und MSN raten Ihnen, sich im Zweifel beraten zu lassen.