Culpa in contrahendo

Vorvertragliches Vertrauensverhältnis. Dies ist ein juristisch entwickeltes Konstrukt des  BGB (§ 311), welches die Haftung für ein Verschulden bei Vertragsabschluss regelt. Es besagt, dass bereits bei der Anbahnung von Vertragsverhandlungen zwischen den potenziellen Vertragspartnern ein Vertrauensverhältnis herrscht, das den Beteiligten bestimmte Mitteilungs-, Offenbarungs- und Hinweispflichten auferlegt, insbesondere im Hinblick auf Tatsachen, die den Vertrag gefährden können.