Die mehrfache Vermietung ein und derselben Wohnung. Sämtliche Mietverträge sind wirksam und jeder der Mieter hat einen Anspruch auf Überlassung der Wohnung. Letztendlich kann sie aber nur einer bewohnen und das ist derjenige, der zuerst in den Besitz der Wohnung gelangt. Die Vertragserfüllung gegenüber den anderen Mietern ist dem Vermieter dann nicht mehr möglich. Als Mieter haben Sie aber einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (OLG Schleswig MDR 2000, 1428; OLG Köln WM 98, 602).