Manchmal sind Mieter gezwungen, sich gegen Handlungen des Vermieters, durch die ihre Rechte beeinträchtigt werden, kurzfristig zur Wehr zu setzen. Um nur einige Beispiele zu nennen: Abbrucharbeiten am Haus, Abstellen der Heizung im Winter, Austausch der Schlösser an der Wohnung, usw. In solchen Fällen mit erhöhter Dringlichkeit kann durch ein gerichtliches Eilverfahren ein vorläufiger Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung erwirkt werden. Derartige Verfahren regeln einen Streitfall nur vorläufig, und die einstweiligen Verfügungen ergehen regelmäßig ohne mündliche Verhandlung sofort oder innerhalb weniger Tage.