Fahrräder

Wenn kein eigens dafür eingerichteter Abstellraum zur Verfügung steht, können Fahrräder in die Wohnung mitgenommen oder im eigenen Keller untergebracht werden. Im Hausflur, Kellergang, auf dem Hof usw. dürfen sie jedoch nur abgestellt werden, wenn der Vermieter dagegen keine Einwände erhebt. Es sei denn, dass es wegen Diebstahlsgefahr unzumutbar ist, das Fahrrad draußen stehen zu lassen und im Flur oder auf dem Hof genügend Platz ist. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die anderen Hausbewohner nicht belästigt werden. Ein vorhandener Abstellraum muss genutzt werden.