Das Grundbuch ist ein von jeweiligen Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, geführtes öffentliches Verzeichnis, welches Auskunft über die rechtlichen Eigenschaften von Grundstücken gibt.
Das Grundbuch ist ein von jeweiligen Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, geführtes öffentliches Verzeichnis, welches Auskunft über die rechtlichen Eigenschaften von Grundstücken gibt.