Im Mietvertrag werden die gegenseitigen Verpflichtungen der Vermieter und der Mieter geregelt. Eine Hausordnung behandelt im Wesentlichen nur die Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von verschiedenen Mietparteien in einem Haus ergeben können.
Im Mietvertrag werden die gegenseitigen Verpflichtungen der Vermieter und der Mieter geregelt. Eine Hausordnung behandelt im Wesentlichen nur die Probleme, die sich aus dem Zusammenleben von verschiedenen Mietparteien in einem Haus ergeben können.