Haustiere

Haustiere sind beliebte, aber mietrechtlich nicht ganz unproblematische Mitbewohner. Weil im Gesetz eine einheitliche Regelung fehlt, ist in erster Linie bedeutend, was der Mietvertrag sagt. Zu unterscheiden ist, ob der Mietvertrag konkret die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt (solche Regelungen sind wirksam) oder ob er ein generelles (und dann unwirksames) Verbot der Tierhaltung ausspricht. Bei einer unwirksamen Klausel muss der Vermieter konkrete Störungen durch die Hunde- oder Katzenhaltung nachweisen. Kleintiere im Käfig sind generell nicht zu verbieten.