Eine Heizpflicht der Mieter gibt es nicht. Wer Kälte liebt, kann diesen Zustand auch in seiner Wohnung genießen. Nur muss gewährleistet sein, dass keine Schäden durch Untertemperaturen eintreten. Für einfrierende Wasserleitungen oder Feuchtigkeitsbildung an den Wänden und Ähnliches sind die Mieter verantwortlich.