Für einen Mietaufhebungsvertrag mag jede Vertragspartei ihre Gründe haben, nur eben keine Gründe, die für eine problemlose ordentliche oder außerordentliche Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt taugen. So stellt sich ein Mietaufhebungsvertrag immer als ein Entgegenkommen einer Seite dar. In der Regel aber sind sich die Parteien einig und dann empfiehlt sich der schriftliche Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags.