Viele Mieter glauben, dass die vorzeitige Beendigung eines Mietvertrags möglich sei, wenn man drei Nachmieter stellt. Hierbei handelt es sich um eine zwar weitverbreitete, aber dennoch falsche Auffassung! In der Regel muss der Vermieter einen Nachmieter nicht akzeptieren. Ausnahmen gibt es nur unter folgenden Voraussetzungen: der Mieter hat wichtige Gründe für die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag und das Aufhebungsinteresse des Mieters wiegt stärker als das Bestandsinteresse des Vermieters und der Nachmieter ist für den Vermieter zumutbar.