Obhutspflicht

Mit dem Einzug beginnt für Mieter die Verpflichtung, die Wohnung pfleglich zu behandeln und durch geeignete Vorsorgemaßnahmen Schäden zu verhindern, soweit dies in ihrer Macht steht. Die Obhutspflicht erstreckt sich auf alle Räume, die den Mieter/innen zugänglich sind. Zur Obhutspflicht gehört auch, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Eine schwere Verletzung der Obhutspflicht kann zur fristlosen Kündigung führen.