Mieter/innen, denen gekündigt wurde und die gegen die Kündigung klagen, können vor Schluss der letzten mündlichen Verhandlung einen Antrag auf Räumungsfrist stellen. Diese Frist, die in der Regel von den Gerichten auch gewährt wird, soll Wohnungslosigkeit verhindern. Die Dauer der Räumungsfrist ist eine Ermessenssache des Gerichts. Den Mietern obliegt, sich während der Zeit der Räumungsfrist verstärkt um eine Ersatzwohnung zu bemühen.