Rückgabepflicht

Erst wenn die Wohnung nach Beendigung eines Mietverhältnisses zurückgegeben ist, erlischt die Obhutspflicht der Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe gehören die vollständige Räumung von Wohnung, Keller, Nebenräumen usw., und das Aushändigen des kompletten Satzes an Schlüsseln. Mit der Rücknahme hat der Vermieter nicht automatisch auf weitergehende Ansprüche verzichtet. Dies ist nur der Fall, wenn er bestätigt, dass die Wohnung in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben worden ist.