Schadenminderungspflicht

Wer einen anderen schädigt, muss den Schaden ersetzen. Das bedeutet konkret: das bezahlen, was es kostet, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen. Der Geschädigte wiederum hat eine so genannte Schadensminderungspflicht: er muss, soweit zumutbar, dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird als tatsächlich nötig. Der Geschädigte ist sogar beweispflichtig dafür, dass er sich bemüht hat, den Schaden möglichst klein zu halten (LG Köln 12 S 283/97 WM 8/99/460).