Schlüssel

Die erforderliche Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich Sache des Vermieters. In der Regel sind dies zwei komplette Sätze, zuzüglich der Schlüssel für weitere Familienmitglieder. Wenn Mieter zusätzlich selbst Schlüssel anfertigen lassen, müssen sie dem Vermieter darüber Mitteilung machen. Wenn Schlüssel verloren gehen, ist der Vermieter zu benachrichtigen. Trifft die Mieter ein Verschulden, so haben sie die Kosten für die notwendigen Maßnahmen, möglicherweise Auswechseln von Schlössern etc., zu tragen. Sind die Schlüssel unverschuldet abhanden gekommen, bspw. durch Diebstahl, dann hat der Vermieter für den Ersatz zu sorgen (AG Hamburg WM 99, 687). Bei Auszug aus der Wohnung sind sämtliche Schlüssel, auch die selbst angefertigten, an den Vermieter zurückzugeben.