Telefon

Möchten die Mieter in ihrer Wohnung ein Telefon anschließen lassen, verlangt die Telekom vor dem Anschluss die erforderliche Einwilligungserklärung des Vermieters. Die Mieter haben einen Rechtsanspruch auf dessen Einwilligung. Verweigert der Vermieter die Abgabe dieser Einwilligungserklärung, so können die Mieter den Vermieter beim zuständigen Gericht auf Einwilligung verklagen.