Die Rechte und Pflichten des Vermieters wie auch die des Mieters sind vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Gesetz zur Regelung der Miethöhe (MHG) festgelegt. Die Parteien dürfen den Mietvertrag im Prinzip jedoch frei gestalten und hierbei auch Vereinbarungen treffen, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Es gibt aber eine Reihe so genannter unabdingbarer Regelungen, die auch durch den Mietvertrag nicht zu Ungunsten des Mieters abgeändert werden dürfen. Das sind bspw. das Recht auf teilweise Untervermietung bei berechtigtem Interesse des Mieters; der gesamte Kündigungsschutz einschließlich der Sozialklausel; die Regelungen zur Bestimmung der angemessenen Miethöhe bei Mieterhöhungen, die Höhe, Fälligkeit und Verzinsung einer durch den Mieter geleisteten Mietkaution, die Rechte des Mieters bei geplanten Modernisierungen durch den Vermieter oder das Recht auf Mietminderung.