Vermieterpfandrecht

Vermieter haben ein Pfandrecht an dem in die Wohnung eingebrachten Eigentum der Mieter (bspw. Möbel). Es kann immer dann ausgeübt werden, wenn Mieter berechtigten Forderungen, wie etwa Betriebskosten, Mietzahlungen oder Schadensersatzansprüchen, nicht nachkommen. Das Pfandrecht berechtigt Vermieter, fällige und nicht bezahlte Ansprüche aus dem Mietverhältnis durch Verpfändung und Versteigerung des Eigentums der Mieter einzutreiben. Die gepfändeten Sachen müssen im Eigentum der Mieter stehen. Die Mieter können die Ausübung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung abwehren.