Vorkaufsrecht

Bei Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung und deren Verkauf an Dritte haben Mieter ein gesetzlich vorgeschriebenes Vorkaufsrecht. Vorkaufsrecht bedeutet: die Mieter können einen Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen wie mit einem Dritten abschließen bzw. an dessen Stelle in den Kaufvertrag treten.