Warmwasser

Warmwasser hat, anders als die Heizung, im Sommer wie im Winter, Tag und Nacht zur Verfügung zu stehen. Geschieht dies über längere Zeit nicht, liegen ein Mangel und damit ein Grund zur Mietminderung vor. Ein Urteil des LG Hamburg besagt, dass 40 bis 43 Grad C seien gerade noch ausreichend.