Maßgeblich für die Berechnung der Wohnfläche einer Wohnung sind die Innenmaße aller Räume, also auch Abstellräume oder Speisekammern, inklusive Heizkörpernischen. Nicht mitgerechnet werden allerdings Keller, Dachböden oder Waschräume. Aufpassen muss man bei Dachgeschosswohnungen. Hier ist es unzulässig, einfach von der Grundfläche auszugehen. Denn nur bei einer Mindesthöhe von zwei Metern darf die Fläche darunter voll angerechnet werden. Bei einer Höhe zwischen ein und zwei Metern zählt die darunter liegende Fläche nur noch zur Hälfte. Liegt die Raumhöhe unter einem Meter, zählt die Fläche darunter gar nicht. Wichtig ist die Wohnfläche vor allem bei Mieterhöhungen und Heiz- oder Nebenkostenabrechnungen. Hier kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an und nicht auf die, die eventuell im Vertrag angegeben ist.