Das Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt zur Mietminderung. Doch nicht alles, was im Vorfeld des Vertragsschlusses be- oder versprochen wurde, kann als zugesichert gelten. Es muss erkennbar sein, dass die Zusicherung Vertragsbestandteil geworden ist, auch wenn sie nicht explizit im Mietvertrag auftaucht – und der Vermieter auch eine Garantie zu übernehmen bereit ist.